1. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro, ab Zernsdorf. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.
2. Lieferungsmöglichkeiten
Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermängel, Bahnsperren, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten.
Selbstverständlich werden die Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten; indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferungen grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden.
3. Materialbeschaffenheit
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw., ferner für Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, wie sie auch keineswegs eine Wertminderung des Steins bedeuten. Bei Marmor sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen an losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzung, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (Verdoppelungen) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart des betreffenden Marmors nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches Erfordernis der Bearbeitung.
Bei Naturschichtplatten, wie z. B. Solnhofener Platten, Quarzitplatten usw. sind betreffs der Stärkesortierungen 20 % Toleranz vorgesehen und notwendig.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei Jura Marmor und bei geschliffenen Solnhofener Natursteinbelägen nach dem Verlegen Ausblühungen auftreten können, daher empfehlen wir, nur mit gewaschenem Sand und mit Traßzement zu verlegen oder mit dafür geeignetem Kleber! Außerdem ist unbedingt eine Bodenisolierung gegen Feuchtigkeit vorzunehmen. Eine Garantie gegen Ausblühungen kann nicht übernommen werden.
4. Beanstandungen
- finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitsdatum in vereinbarter Weise zahlbar; der Besteller hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinns oder dergleichen von uns abgelehnt.
Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden; Reklamationen bei bereits verlegten Materialien können auf keinen Fall anerkannt werden. Hinsichtlich der Stärke ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10 % zu gewähren.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
- fehlerhafter Einbau durch den Besteller oder durch Dritte,
- natürliche Abnutzung,
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
- mangelhafte Bauarbeiten bzw. ungeeigneter Baugrund.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Hinweis Auslieferung
Wir liefern auf Wunsch auch zu Ihrer Baustelle. In diesem Fall berechnen wir zusätzliche Kosten. Ware, die nicht abgekippt bzw. mechanisch entladen werden kann, muss vom Empfänger grundsätzlich selbst entladen werden. Evtl. Entladungskosten bzw. Absatzkosten werden extra berechnet.